Doch anders als sonst üblich bietet das Bezugsrecht in diesem Fall keinen geldwerten Vorteil, da der Preis der neuen T-Aktie am Markt ermittelt wird, also gleichsam so hoch sein wird wie der Tageskurs der alten T-Aktie. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Der Bund wird sein Bezugsrecht für die neuen Aktien nach Telekom-Angaben nicht wahrnehmen. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
In der Regel steht den alten Aktionären dabei ein sogenanntes Bezugsrecht zu. (Quelle: Tagesspiegel 1999)